3.2.1 Bauordnung

Kursbeschreibung, Kursmaterialien, Kapitelübersicht und Kommentare

Die Bauordnung stellt u.a. Anforderungen an das Brandverhalten der Baustoffe
und die Feuerwiderstandsfähigkeit von Bauteilen in Abhängigkeit der fünf
Gebäudeklassen.

Gebäudeklassen definieren Kategorien von Gebäuden in Abhängigkeit der Höhe (Fußbodenoberkante des höchstgelegenen Geschosses, in dem ein Aufenthaltsraum möglich ist), der Brutto-Grundfläche, der Nutzung und der Bebauungsform (freistehend oder nicht freistehend). Die Gebäudeklassen stehen im Zusammenhang mit den baulichen Ansprüchen an die Rettungswegführung und den technischen Möglichkeiten der Feuerwehr hinsichtlich der Personenrettung und Brandbekämpfung.
Die zusätzliche Prüfung ob es sich bei dem Gebäude um einen Sonderbau handelt (Krankenhaus, Seniorenwohnheim) wird in diesem Kurs nicht behandelt und ist im Einzelfall mit dem Fachplaner abzuklären. Die Gebäudeklasse ist jedoch
unabhängig vom Sonderbautatbestand.

Baustoffe werden nach den Anforderungen an ihr Brandverhalten unterschieden in:

nichtbrennbar,
schwerentflammbar,
normalentflammbar.

Bauteile werden nach den Anforderungen an ihre Feuerwiderstands-

fähigkeit unterschieden in:

feuerbeständig,
hochfeuerhemmend,
feuerhemmend.

Gebäudeklassen nach MBO 2002

Eine konkrete Definition der Feuerwiderstandsfähigkeit an exakte Leistungseigenschaften erfolgt in der Bauordnung nicht. Die Bauordnung benennt nur die Anforderungen an die Baustoffe entsprechend klassifizierter Bauteile. Ziel war und ist es, in der Bauordnung klare Anforderungen in Form von Begriffen, die das bauordnungsrechtliche Schutzziel definieren, zu verwenden und eine exakte Definition der Begriffe in einem separaten Dokument vorzunehmen, das die konkreten Leitungseigenschaften unabhängig von der Bauordnung regelt.

Mit steigender Gebäudeklasse müssen Bauteile in der Regel leistungsfähiger
bzw. robuster werden, gleichzeitig steigen auch die Anforderungen an Baustoffe
in Bezug auf deren Brennbarkeit.

Eine Übersicht der bauordnungsrechtlichen Anforderungen für das Bauen mit
Holz in der Gebäudeklasse 4 und 5 in Abhängigkeit des jeweiligen Bundeslands
finden Sie unter www.timpuls.tum.de.