Unterhaltungskosten und Lebensdauer

Die allgemeine geplante Nutzungsdauer eines Bauwerks ist in der DIN EN 1990 festgelegt. Für Brücken und andere Ingenieurbauwerke werden 100 Jahre als Planungsgröße der Nutzungsdauer vorgeschrieben.


Als Grundlage für die Lebensdauerbetrachtung von Brücken des Bundesfernstraßennetzes gilt zudem die „Ablösungsbeträge-Berechnungsverordnung“ (ABBV), welche die theoretische Nutzungsdauer und Prozentsätze der jährlichen Unterhaltskosten von Ingenieurbauwerken definiert. 


Nach einer Untersuchung der Deutschen Gesellschaft für Holzforschung (DGfH), die 68 bestehende Holzbrücken untersucht und auswertet, ist bei konstruktiv geschützten Holzbrücken eine theoretische Nutzungsdauer von 80 Jahren realistisch. Dagegen kann eine theoretische Nutzungsdauer bei ungeschützten Brücken von 30 Jahren deutlich überschätzt sein. Deswegen ist dringend davon abzuraten, konstruktiv ungeschützte Holzbrücken zu bauen.


Die angegebenen Unterhaltskosten setzen voraus, dass die in der DIN 1076 vorgeschriebenen Bauwerksüberwachungen und -prüfungen in den vorgeschriebenen Intervallen stattfinden und die daraus erforderlichen Wartungs- und Instandhaltungsmaßnahmen zeitnah umgesetzt werden.


Verantwortlich für die Überwachung und Prüfung von Bauwerken ist der Baulastträger bzw. der Eigentümer.

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